In der vergangenen Woche entschied das Verwaltungsgericht Halle, dass deutsche Ausländerbehörden keine Gebühren verlangen dürfen, wenn sie Asylanten oder Asylbewerbern eine Reiseerlaubnis erteilen. Nach Presseinformationen erhebt auch der Landkreis Jerichower Land bisher Gebühren für eine solche Erlaubnis. Dazu erklärt der Juso-Kreisvorsitzende Christian Weimann: „Die rechtswidrige Erhebung einer Reisegebühr für geduldete Ausländer und Asylbewerber muss auch bei uns im Landkreis sofort gestoppt werden. Es ist schlicht ein Unding, wenn jemand eine Gebühr entrichten muss, um seine Freunde oder seine Familie in einem anderen Landkreis besuchen zu dürfen oder um lediglich einen Ausflug zu machen.“
Geduldete Ausländer und Asylbewerber unterliegen in Deutschland einer Residenzpflicht. Wollen sie ihren gemeldeten Aufenthaltsort verlassen, so benötigen sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde. Das VG Halle entschied nun im bundesweit ersten Urteil zu diesem Sachverhalt, dass die Erhebung einer Gebühr für eine solche Erlaubnis nicht durch das bundeseinheitliche Ausländerrecht gedeckt sei.
Der Vorstand der Jusos entschied die Reisegebühr zum Gegenstand der Einwohnerfragestunde der nächsten Kreistagssitzung am 17. März zu machen. „Die Praxis der rechtswidrigen Reisegebühr muss auch im Jerichower Land aufgeklärt werden“, so Weimann. „Unter anderem wollen wir erfahren seit wann die Gebühr erhoben wird, wie oft eine Reiseerlaubnis beantragt bzw. versagt wurde und in welchem Umfang sich der Landkreis auf diese Weise rechtswidrig Einnahmen verschafft hat.“